Verkauf nur an Gewerbetreibende und Wiederverkäufer - bitte einloggen für Preiseinsicht.

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AGB

1. Auftragsgrundlage:

1.1 Wir liefern nur an gewerbliche Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Großhändler.
Die Einkaufsberechtigung ist uns durch geeignete Unterlagen darzulegen.

1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner bestätigt Kenntnis und Zustimmung.

1.3 Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vorschriften unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.


2. Auftragserteilung:

2.1 Kommt ein schriftlicher Vertrag nicht zustande, ist der Auftrag von und an uns erteilt, wenn er von uns mit Übersendung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wird. Angebote von und an unsere Kunden verpflichten uns ohne schriftlichen Vertragsabschluss oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

2.2 Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenanschläge u. ä. hinsichtlich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht von uns bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt werden.

2.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der Schriftform des Vertrages oder unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Eigentumsvorbehalt:

3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.

3.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.

3.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereinignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

3.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Unterlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Orignal des Pfändungsprotokoll usw.) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadensersatzpflichtig.

3.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, das alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.6 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung, bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.

3.8 Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen, sowie die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vertragsansprüche gegen seinen Auftragsgeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.9 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

3.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unser Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.


4. Lieferung

4.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.

4.2 Eine Lieferzeit wird von uns nach dem schriftlichen Vertrag oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung eingehalten. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und danach eine Nachfrist von sechs Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs schließen wir aus.

4.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unserer Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

5. Auswahlsendungen:

5.1 Werden Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, die Ware zurückerhalten.

5.2 Wir tragen Versicherungsschutz, solange diese Auswahlfrist läuft, als dann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs, auf den Empfänger über.

5.3 Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

5.4 Werden Auswahlsendungen vom Kunden als Ausstellungswaren eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im Voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab:
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

6. Mängelrügen:

6.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.

6.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

6.3 Transportschäden sind grundsätzlich sofort beim Frachtführer zu reklamieren.

6.4 Glasware sowie zerbrechliche Ware verkaufen wir grundsätzlich nur ab Lager oder auf Gefahr des Bestellers. Für Transportschäden durch Palettenversand bzw. Paketversand übernehmen wir keine Haftung.

 

7. Preis- und Zahlungsbedingungen:

7.1 Unsere Preise werden in EUR gerechnet und sind in dieser Währung zu bezahlen. Sie sind mit Rechnungsstellung fällig.

7.2 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung der schriftliche Vertrag oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

7.3 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers.

7.4 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

7.5 Sollte bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

7.6 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen zu verzinsen. Dasselbe gilt im Fall verspäteter Akzeptreichung.

7.7 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.

7.8 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.

7.9 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

8. Warenrücknahme:

8.1 Waren nehmen wir nur bei unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung zurück. Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannte Mängel nicht.

8.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.

9. Urheberschutz:

9.1 Unsere Entwürfe, Bilder, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden.
Jeder Verstoß macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

9.2 Erfolgt die Warenherstellung nach Angaben des Käufers und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen aus dieser Verletzung frei.


10. Maßgebliches Recht:
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.


11. Teilnichtigkeit:
Die Rechtsfolgen des §139 BGB werden sowohl hinsichtlich von Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besondere Vertragsabsprachen zwischen uns und dem Käufer ausgeschlossen.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

12.1 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist ausschließlich Fulda.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsverbindung, einschließlich solcher für Wechsel- und Schecklagen, ist Fulda.

12.3 Für das Mahnverfahren ist in jedem Falle als Gerichtsstand Fulda vereinbart.

12.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

 

12. Factoring / Abtretung der Forderung:

Die PM Euro-Trading GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.


Eingetragen beim Amtsgericht Fulda HRB 1323

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